Spenden / Geldbußen

 

Spenden
Vom Finanzamt Frankfurt sind wir als steuerbegünstigt anerkannt. Spenden an uns sind somit steuerlich absetzbar und Sie erhalten eine Spendenbescheinigung.
Im Falle einer Spende geben Sie bitte auf dem Überweisungsträger Ihre vollständige Adresse an.

Arbeitslosenselbsthilfe e.V., Ffm., IBAN: DE11 5019 0000 6000 3631 87

 

Gerichtliche auferlegte Geldbussen
Gemeinnützige Vereine können in den Genuss von Bußgeldern kommen, wenn der zuständige Richter dieses so entscheidet.

Wir sind in die Liste der zuweisungsberechtigten Bußgeldempfänger aufgenommen.