Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsbedingungen

Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Anderslautende Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere dessen Zahlungsbedingungen, gelten im Übrigen nur insoweit, als sie sich mit unseren Bedingungen decken.

2. Vertragsgegenstand

Unsere Dienstleistung beinhaltet das Ausbringen von haushaltsüblichem Sperr- und Sondermüll sowie von Büro- und Schulausstattungen.
Die von uns entrümpelten Gegenstände gehen im Zuge des Ausbringens in unser Eigentum über.
Ob die entrümpelten Gegenstände nach dem Kreislaufwirtschafts- Abfallgesetz entsorgt oder von uns verwertet werden obliegt ausschließlich uns.
Dies dient sowohl der Müllvermeidung als auch der Finanzierung unseres Vereins.
Verlangt der Auftraggeber die Vernichtung einzelner oder aller Gegenstände nach den gesetzlichen Bestimmungen ist dies bei Vertragsvereinbarung anzuzeigen.
Die Vernichtung wird von uns auf der Rechnung bestätigt oder auf Wunsch durch Nachweis belegt.

3. Auftragserteilung

Der Auftraggeber hat die Inanspruchnahme unserer Dienste anzuzeigen. Der Vertrag kann sowohl mündlich, fernschriftlich oder auch schriftlich geschlossen werden.
Zur Ermittlung der Kosten erstellt die ASH einen unentgeltlichen Kostenvoranschlag.
Die durch den Kostenvoranschlag ermittelten Kosten sind eine unverbindliche Angabe und können nur als Richtwert angesehen werden. Eine Kostenabweichung bis 15 % ist nach VOB möglich.
Es gelten grundsätzlich die in unserem Angebot gemachten Preise. Sind diese in Netto angegeben kommen 7 % MwSt dazu.
Ist dem Auftraggeber ein Pauschalangebot gemacht worden, so gilt der angegebene Pauschalpreis als vereinbart, wenn der Auftraggeber dem Pauschalangebot zustimmt.
Der Auftraggeber hat bzgl. der zu entsorgenden Gegenstände gegenüber der ASH eine Aufklärungspflicht. Insbesondere sind gefährliche und /oder giftige Materialien anzuzeigen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Pflicht, so kann die ASH die Durchführung des Auftrags ganz oder teilweise ablehnen. Sollte sich erst bei Durchführung der Entrümplung herausstellen, dass auch giftige und /oder gefährliche Substanzen / Gegenstände mit entsorgt werden sollen, so hat der Auftraggeber die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
Die Mehrkosten richten sich nach unserer Preisliste.
Zuvor gemachte Kostenvoranschläge oder Pauschalpreisvereinbarungen sind in diesem Fall unwirksam.

Mit der Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, dass er Eigentümer der zu entsorgenden Gegenstände ist und diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Das Eigentum an den zu entsorgenden Gegenständen geht bei Auftragsabwicklung auf die ASH über.

Die Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber muss spätestens 7 Kalendertage vor dessen Ausführung erfolgen. Geschieht dies nicht, so behält sich die ASH vor - neben den gesetzlichen Regelungen - einen Schadensersatzanspruch in Höhe des entstandenen Schadens, mindestens jedoch eine Pauschale in Höhe von 25% der vereinbarten oder im Kostenvoranschlag genannten Rechnungssumme gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die Annahme der Leistung verweigert oder unmöglich macht.

Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, obwohl er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass er überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist oder zu erwarten steht, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund vorstehend genannter Gründe nicht nachkommen kann, kann er sich gem. § 263 StGB wegen Betrugs strafbar machen. 

4. Handeln im fremden Namen

Der Vertrag wird zwischen der ASH und dem Auftraggeber geschlossen. Handelt der Auftraggeber nicht in eigenem Namen, so hat er dies ausdrücklich anzuzeigen. In diesem Fall hat der Vertretene eine schriftliche Kostenübernahmezusicherung abzugeben.
Handelt der Vertreter als Betreuer im Sinne des Gesetzes oder in Ausführung einer Pflegschaft, so ist der Vertreter Auftraggeber, wenn er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass die zu betreuende, bzw. die zu pflegende Person aufgrund mangelnder Liquidität ihrer Zahlungsverpflichtung aus diesem Vertrag nicht nachkommen kann.

Handelt der Auftraggeber für einen Dritten, so hat sich der Auftraggeber bei dem Dritten darüber zu informieren, ob sich die zu entsorgenden Gegenstände im Eigentum des Dritten befinden und nicht mit Rechten anderer belastet sind. Sollten sich Gegenstände nicht im Eigentum des Dritten befinden oder mit Rechten anderer belastet sein, so hat der Auftraggeber dies der ASH mitzuteilen.

5. Auftragsabwicklung

Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, diese abzunehmen. Schäden, die nachweislich von Mitarbeitern der ASH oder deren Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sind in einem Abnahmeprotokoll aufzunehmen.
Erfolgt keine Abnahme durch den Auftraggeber, wird keine Haftung für Schäden übernommen.
Dies gilt auch für Schäden, die der Auftraggeber erst nach Abnahme der Arbeit anzeigt.
Bestrittene, nicht rechtskräftig festgestellte oder unsubstantiiert vorgetragene Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz berechtigt diesen nicht, die Rechnungssumme zu reduzieren oder mit sonstigen Forderungen aufzurechnen.

Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt oder nicht zu vertretender Unmöglichkeit nicht termingerecht begonnen, beendet oder sonst durchgeführt werden, ist die ASH verpflichtet, dem Auftraggeber einen Ersatztermin für die Erbringung der Leistung innerhalb der nächsten 14 Tage anzubieten. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
Kann ein Auftrag aufgrund unseres Leistungsverzugs oder einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, so haftet die ASH nur für solche Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Leistungsverzugs bzw. der
zu vertretenden Unmöglichkeit entstanden sind.

6. Zahlungsbedingungen

Unsere Bezahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten vor Ort in bar oder der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Arbeiten auf unserem Konto gutgebracht.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeiten eine schriftliche Kostenübernahmezusicherung vorlegt.  

7. Haftung

Wir haften nur für solche Schäden, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dabei haften wir nur für unmittelbar eintretende Schäden, nicht aber für Folgeschäden. Für weitergehende und /oder darüber hinausgehende Schäden wird nicht gehaftet. 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Auf die Vertragsbeziehungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Frankfurt am Main.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unrichtig sein, bzw. ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt dann das als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Wollen der Beteiligten am nächsten kommt. 

 

 

Stand:  01. Juli 2014