Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Entsorgung ordnungsgemäss durchgeführt wird und der von ihm Beauftragte über die dafür notwendigen Voraussetzungen und die erforderliche Zuverlässigkeit verfügt.

Für das Sammeln und Transportieren von Sperrmüll, Elektrogeräten und Schadstoffen ist eine behördliche Bestätigung notwendig !

Nicht jeder, der Entrümpelungen, Wohnungsauflösungen oder die Entsorgung von Elektrogeräten anbietet, verfügt über die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen.

Bei Entrümpelungen / Wohnungsauflösungen und besonders bei Nachlassangelegenheiten ist es ratsam, sich vor unserer Besichtigung den Mietvertrag anzuschauen, damit wir nicht mit Arbeiten beauftragt werden, die im Mietvertrag nicht vereinbart wurden.

Unsere Standardfragen bei Kostenvoranschlagsterminen
Für die meisten Kunden ist die Auflösung einer kompletten Wohnung, gerade in Nachlassangelegenheiten, Neuland.
Deshalb hier schon mal die Fragen, die wir Ihnen vor Ort stellen werden:

Bleibt die Einbauküche ?  die Gardinenleisten ? der Teppichboden ? die Markise ? die Deckenlampen ? der Alibert ? die Balkonverkleidung ? die Wand- oder Deckentäfelung ? Werden die medizinischen Hilfsmittel wie Pflegebett, Badewannenlift, Rollator vom Sanitätshaus abgeholt oder müssen sie entsorgt werden ? Gehört zur Wohnung ein Speicher, ein Keller oder eine Garage ? Wenn ja, sind die Schlüssel dafür vorhanden ? Was bleibt im Objekt oder was wird vor der  Entrümpelung noch herausgenommen ?

Vorarbeiten des Auftraggebers
Ideal für uns ist es, wenn von Seiten des Auftraggebers nicht schon vorgepackt wurde. Meistens sind aus Unwissenheit über die Vorschriften des Abfallgesetzes in den vorgepackten Tüten oder Kartons  Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll dürfen, wie z.B.: Batterien, bestimmte Kosmetikartikel, Reinigungsmittel, Lacke, Quarzuhren etc., so dass wir die vorgepackten Säcke und Kisten immer auf Schadstoffe untersuchen müssen. Oft werden auch für uns verwertbare Gegenstände dazu gepackt oder  in die Mülltonne geworfen. Auf die Höhe unseres Angebotes haben diese Vorarbeiten keine Auswirkungen, so dass Sie sich die Packerei und Schlepperei sparen können.

Verwertbare Gegenstände
Wir rechnen verwertbare Gegenstände an. Darüber kann aber nur bei der Besichtigung entschieden werden. Leider ist es oft so, dass Gegenstände, die wir angerechnet hätten, bereits von "sozialen Einrichtungen" oder Anderen "kostenlos" abgeholt wurden. Dann wird unsere Entrümpelung natürlich teurer, weil wir nichts mehr anrechnen können.

Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten ist es sinnvoll, einen Abnahmetermin zu vereinbaren, bei dem festgestellt wird, ob unsere Arbeiten wie vereinbart durchgeführt wurden.

Rechnung
Sie erhalten grundsätzlich eine Rechnung mit Mehrwertsteuer – ob Sie bei den Mitarbeitern bar bezahlen oder an uns überweisen.

Haftpflichtversicherung
Gegen Schäden sind wir haftpflichtversichert !

Sozialversicherung / Berufsgenossenschaft
Unsere Mitarbeiter sind alle sozialversichert und gegen Unfälle bei der Berufsgenossenschaft versichert. Der Verein wird vom arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst betreut.

Abfallentsorgung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
Wir arbeiten nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und entsorgen nur bei zertifizierten Entsorgungs- und Recyclingbetrieben !